1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen mit / von
Textilreinigung & Waschcenter - Dryclean & Laundry Center, Am Forsthaus Gravenbruch 9 - 11, 63263 Neu-Isenburg
(nachfolgend Textilreinigung genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Textilreinigung stimmt ausdrücklich ihrer Geltung
zu.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Textilreinigung.
2. Ausführung und Leistungsbeschreibung
Die Reinigung wird sachgemäß und schonend durchgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen
Ermessen überlassen.
3. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Die Textilreinigung ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und
die sie nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und
der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung,
verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt
reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder die Textilreinigung dies durch fachmännische Warenschau
nicht erkennen kann.
6. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist,
so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.
Bei Rücktritt vom Vertrag, hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligem
Zustand.
7. Rückgabe
Die Rückgabe der Textilien erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die
Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als Empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt.
Der Kunde muss die Textilien innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Liefertermin, und ist der Textilreinigung der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so die Textilreinigung zur
freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen
Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.
8. Beanstandungen - Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d. h. innerhalb von zwei Wochen, nach der Rückgabe unter Vorlage der Quittung
(Rechnung, Lieferschein) gerügt werden.
9. Haftung
Die Textilreinigung haftet für den Verlust des Reinigungsgutes bis maximal zum 15fachen ihres Preises für die beauftragten Arbeiten
in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet die Textilreinigung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in
Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Ist die Textilreinigung, gleich aus welchem Grund, haftbar, werden Schadensersatzansprüche nur mit Geld beglichen.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR KEINE HAFTUNG BEI FÜR WASSERREINIGUNG UNGEEIGNETE MATERIALQUALITÄT ODER BEI
AUSFÄRBENDEN UNTERMATERIAL ÜBERNEHMEN KÖNNEN!.
